Allgemeines | spezielles Bildungskonto


Förderung der Arbeitsplatzsicherheit


Mit dem Bildungskonto des Landes Oberösterreich wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen im Sinne des Arbeitsmarktservice) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Es wird unterschieden zwischen Allgemeinem und Speziellem Bildungskonto.

Wer wird gefördert?
  • Arbeitnehmer/innen, d. h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Arbeitnehmer/innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld hatten und Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Wiedereinsteiger/innen nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer/innen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt
  • Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)
  • Antrag auf Förderung für das Jahr 2012
  • Online Antragstellung

Fördervoraussetzungen
  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Für die in Anspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 Prozent der Bildungsmaßnahme erforderlich.

Förderungshöhe
Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2010 bis 2014 beträgt:

  Allgemeines Bildungskonto   Spezielles Bildungskonto
  Bildungsmaßnahme zur beruflichen Weiterbildung   Bildungsmaßnahme mit Abschlusszeugnis (-prüfung)
50% max. 900 Euro bis zu max. 1.800 Euro gesamt
70% max. 1.300 Euro bis zu max. 2.200 Euro gesamt

Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 50 Prozent der Kurskosten bis zur jeweiligen maximalen Gesamtförderhöhe gefördert.

Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 70 Prozent der Kurskosten bis zur jeweiligen maximalen Gesamtförderhöhe gefördert für Personen
a)ohne abgeschlossene Ausbildung (Ungelernte)
b)mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Wiedereinsteiger/innen) die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind.

Nicht gefördert werden
  • Personen, die sich in einer Stiftung befinden
  • Alle Studien an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium).
  • Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung.
  • Kurskosten unter 90 Euro.
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren.

Wie wird gefördert?
Die Anträge sind beim Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, einzubringen. Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen. Bei Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen erhält der/die Förderungswerber/in eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.