Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen
Investition in Ausbildung lohnt sich
Wer wird gefördert
Nur wenn über das Arbeitsmarktservice keine Förderung möglich ist (siehe "Was ist noch zu beachten?") Klein- und Mittelbetriebe bis 250 Mitarbeiter, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oö. sind, deren Jahresgesamtumsatz 50 Mio. Euro oder deren Bilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt (gem. L 124/36 der Europäischen Union vom 20.05.2003 betreffend Definition von Klein- und Mittelbetrieben).
Für welche Personen kann die Firma eine Förderung beantragen?
- Für alle Mitarbeiter/innen, die in einer oberösterreichischen Betriebsstätte beschäftigt sind und während der gesamten Schulungsdauer vom Beihilfenwerber in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt sind.
- Nicht förderbar sind Dienstnehmer/innen in definitiv gestellten Dienstverhältnissen, geringfügig Beschäftigte, auf Basis eines Werkvertrages Beschäftigte und sogenannte "freie" Dienstnehmer/innen, Lehrlinge, selbständig Erwerbstätige (mit oder ohne Gewerbeschein), Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in Kapitalgesellschaften sowie in Betrieben mit anderer Rechtsform jene leitenden Angestellten, denen ein dauernd maßgeblicher Einfluss auf die Führung des Unternehmens zukommt und für die deshalb keine Arbeiterkammerumlage zu entrichten ist.
- Kurs- und Prüfungskosten, nicht aber Fahrt- und Nächtigungskosten.
- Berufsorientierte Bildungsmaßnahmen ausschließlich in den Bereichen Export und Technologie/Innovation ab 370 Euro exkl. MWSt. sofern diese von externen, professionellen Bildungsunternehmen oder externen professionellen Ausbildungstrainern veranstaltet werden sowie überbetrieblich verwertbar sind. Die überbetriebliche Verwertbarkeit ist im Bildungsplan zu begründen.
- Auch firmeninterne Trainings sind förderbar, sofern das Training von einem externen Weiterbildungsanbieter durchgeführt wird und das vermittelte Wissen nicht nur rein im eigenen Betrieb verwertbar ist.
- Bis zu 25 % der Kurskosten exkl. MWSt. für Kleinst- und Kleinunternehmen.
- Bis zu 15 % der Kurskosten exkl. MWSt. für mittlere Unternehmen.
- Die Restkosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden und dürfen nicht vom Schulungsteilnehmer oder einem Dritten ersetzt werden.
Die Entscheidung über den Antrag erfolgt ausschließlich durch eine schriftliche Mitteilung des Landes OÖ Auf Beihilfen nach diesem Förderprogramm besteht kein Rechtsanspruch. Insbesondere behält sich das Land OÖ auch vor, Anträge abzulehnen, wenn die zur Verfügung stehenden Beihilfenmittel vorzeitig erschöpft sein sollten.
Was ist noch zu beachten
- Anträge nach diesem Merkblatt können – vorbehaltlich einer vorzeitigen Evaluierung – für alle förderungsfähigen Vorhaben eingebracht werden, deren Beantragung und Durchführung nach dem 1. Jänner 2007 liegen.
- Anträge müssen spätestens 3 Monate nach Kursende mit allen erforderlichen Belegen (lt. Antrag) eingereicht werden.
- Es sind zuerst Förderungen im Rahmen der in Frage kommenden Förderungsaktion(en) des Bundes zu beantragen (AMS).
- Die im Antrag bekannt gegebenen Daten werden für Verwaltungszwecke EDV-mäßig gespeichert.
- Im Falle einer Beihilfengewährung auf Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachter unwahrer Angaben oder Verschweigen maßgeblicher Tatsachen sind nicht nur die Beihilfenbeträge zurückzuzahlen, sondern es ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
- Allfällige Abwesenheiten in der Ausbildung dürfen 25 % der Gesamtausbildungszeit nicht überschreiten. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn als Abschluss eine Prüfung vorgesehen ist und diese positiv abgelegt wird.
